Definition “Brandschutznachweis”

Die Einhaltung der Anforderungen an den Brandschutz ist für alle nicht verfahrensfreien Bauvorhaben nachzuweisen. Die Bauvorlageberechtigung schließt die Berechtigung zur Erstellung der Nachweise zum vorbeugenden Brandschutz ein. Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

  • der Preis ist fix. Keine bösen Überraschungen! 

  • Brandschutznachweis in 5 Werktagen. Der Termin ist zugesagt. Keine langen Wartezeiten! 

  • zur Vorlage beim Bauamt und Entwurfsverfasser

  • auf Rechnung ohne Risiko 

  • Sie bezahlen nach Erhalt Ihrer Brandschutznachweis

BENÖTIGTE UNTERLAGEN & DOKUMENTE FÜR BRANDSCHUTZNACHWEIS 

Um Ihre Brandschutznachweis herstellen zu können, benötigen wir von Ihnen folgende Dokumente in ausreichender Qualität: 

  • Amtlicher Lageplan 

  • Gebäudepläne – Gebäudegrundrisse pro Geschoss, digital in DXF/DWG-Forma

  • Schnittzeichnung Gebäude – mindestens zwei Schnittzeichnungen, digital in DXF/DWG-Forma

  • Genehmigungs- und Entwurfsplanung falls vorhanden

Sollten zur Klärung von Details weitere Unterlagen nötig sein, kontaktieren wir Sie. 

DEFINITION „BRANDSCHUTZNACHWEIS FÜR EINFAMILIENHAUS“ 

DEFINITION „BRANDSCUTZNACHWEIS FÜR MEHRFAMILIENHAUS“ 

Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, gern machen wir Ihnen ein direktes und auf Sie und Ihr Vorhaben zugrschnittenes Angebot.

Je nach Komplexität des Projekts behalten wir uns vor, in Abstimmung mit Ihnen, die Einstufung Ihres Projekts anzupassen, oder ohne Einigung vom Vertrag zurückzutreten. 

Nachträgliche Änderungen der Pläne werden nach Aufwand verrechnet.